Info - Rezepte

Wie läuft das eigentlich so mit den Rezepten?

Da es oft aufgrund von fehlenden und falschen Informationen zu Missverständnissen über das österreichische Rezeptwesen kommt, will ich hier versuchen, die grundlegende Funktionsweise zu erklären:

Der Patient besorgt sich vom Arbeitsgeber einen Krankenschein, mit dem er sich beim Arzt meldet.

Dieser verordnet dem Patienten ein oder mehrere benötigte Medikamente auf ein Rezeptformular. Mit diesem Rezept erscheint der Patient in der Apotheke und erhält im einfachsten Fall dort das Medikament für einen Selbstbehalt (die Rezeptgebühr) von derzeit Euro 5,40 pro Medikamentenpackung.

Unter bestimmten Umständen ist der Patient gebührenbefreit, d.h. er muss keinen Selbstbehalt zahlen.

Kostet das Medikament weniger als der Selbstbehalt, muss der Patient natürlich nur diesen Betrag zahlen!

Die eigentlichen Kosten für die Medikamente (die oft sehr weit über dem Selbstbehalt liegen) trägt die Krankenkasse. Damit die (oft sehr komplizierte) Verrechnung funktioniert, muss ein Rezept vollständig ausgefüllt sein, d.h. Name des Patienten, Krankenkasse, Arbeitsplatz, bei Kindern Geburtsdatum und die Sozialversicherungsnummer (ab dem Jahr 2002 muss die Versicherungsnummer ausgefüllt sein, da die großen Krankenkassen Österreichs auf eine elektronische Rezeptabrechnung umstellen).

Am Monatsende reicht die Apotheke die gesammelten Rezepte bei den Krankenkassen ein und erhält ein paar Monate später das Geld für die Medikamente rückerstattet, wobei die Kosten für die Krankenkassen speziell reduziert sind.

Soweit der einfachste Fall.

Es gibt aber auch zahlreiche Medikamente, für die die Krankenkassen die Kosten nicht übernehmen, solange sie nur von einem normalen Arzt verschrieben sind. Diese Rezepte müssen dann zum sogenannten Chefarzt gebracht werden, der sie bewilligt oder nicht. Werden sie bewilligt, dann übernimmt die Krankenkasse die Kosten, wenn nicht, kann der Patient die Medikamente selbst bezahlen.